Was tun nach einem Autounfall?
Stand: 02.10.2026 · Zeitabhängige Angaben · Redaktion Autoschmitt
Kurzantwort
Nach einem Unfall gilt: anhalten, Unfallstelle sichern (Warnblinker, Warnweste, Warndreieck), Erste Hilfe leisten und bei Verletzten den Notruf 112 wählen. Danach Beweise sichern (Fotos, Zeugen), Daten mit den Beteiligten austauschen und – idealerweise gemeinsam – einen Unfallbericht ausfüllen. Die Polizei sollte laut ADAC u. a. bei Verletzten, hohem Sachschaden oder fehlender Einigung gerufen werden. Nach § 34 StVO müssen Beteiligte am Unfallort bleiben und Angaben ermöglichen.
Darauf kommt es an
- Sichern, helfen, Notruf 112.
- Beweise: Fotos, Zeugen.
- Daten austauschen, Unfallbericht.
- Polizei bei Verletzten, hohem Schaden, Streit.
Sofort am Unfallort
- Warnblinker an, Warnweste anziehen
- Warndreieck aufstellen
- Erste Hilfe, ggf. 112
- Nicht vom Unfallort entfernen (§ 34 StVO, § 142 StGB)
Danach
Unterschreiben Sie nichts, was Sie nicht verstehen, rät der ADAC. Melden Sie den Schaden Ihrer Versicherung. Bei unverschuldetem Unfall muss laut ADAC die gegnerische Haftpflicht grundsätzlich alle unfallbedingten Schäden ersetzen.
Diese Seite gibt allgemeine Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung; Einzelfälle können abweichen.
Unfall-Checkliste
- Unfallstelle sichern
- Verletzte versorgen, 112
- Fotos aus mehreren Perspektiven
- Zeugen notieren
- Daten austauschen
- Unfallbericht ausfüllen
- Versicherung informieren
Häufige Fragen
Muss ich immer die Polizei rufen?
Nicht immer. Der ADAC empfiehlt es u. a. bei Verletzten, hohem Sachschaden, fehlender Einigung oder Fahrerflucht.
Darf ich das Auto direkt reparieren lassen?
Klären Sie vorher die Kostenübernahme mit der Versicherung; bei Haftpflichtschäden ggf. Gutachten.
Kann Autoschmitt helfen?
Unsere Karosserie- und Lackabteilung repariert Unfallschäden; die Abwicklung mit der Versicherung besprechen wir im Einzelfall.
Quellen & Stand
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