Parkschaden am Auto: Was tun?
Stand: 02.10.2026 · Zeitabhängige Angaben · Redaktion Autoschmitt
Kurzantwort
Wer einen Parkschaden verursacht, muss eine angemessene Zeit warten und – wenn niemand kommt – die Polizei informieren; ein Zettel an der Scheibe reicht laut ADAC nicht und kann als Unfallflucht (§ 142 StGB) gewertet werden. Wer einen Parkschaden an seinem Auto entdeckt, sollte ihn fotografieren, nach Zeugen fragen und die Polizei einschalten.
Darauf kommt es an
- Verursacher: warten, dann Polizei.
- Zettel allein = Unfallflucht-Risiko.
- Geschädigte: dokumentieren, Polizei.
- Versicherung informieren.
Als Geschädigter
Fotos, Zeugen, ggf. Videoaufzeichnungen des Parkhausbetreibers erfragen, Polizei informieren. Ist der Verursacher unbekannt, kommt je nach Vertrag die Vollkasko in Frage.
Diese Seite gibt allgemeine Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung; Einzelfälle können abweichen.
Häufige Fragen
Wie lange muss ich warten?
Eine „angemessene Zeit“, gesetzlich nicht genau definiert; danach Polizei informieren.
Lohnt Smart Repair bei Parkdellen?
Oft ja bei kleinen Dellen ohne Lackschaden – siehe Ratgeber Smart Repair.
Quellen & Stand
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