0,25-, 0,5- und 1-Prozent-Regelung erklärt
Stand: 02.10.2026 · Zeitabhängige Angaben · Redaktion Autoschmitt
Kurzantwort
Für privat genutzte Dienstwagen wird ohne Fahrtenbuch monatlich 1 % des inländischen Bruttolistenpreises als geldwerter Vorteil angesetzt. Für reine Elektroautos mit einem Bruttolistenpreis bis 100.000 Euro, die nach dem 30. Juni 2025 und vor dem 1. Januar 2031 angeschafft werden, wird nur ein Viertel angesetzt (0,25 %). Teurere E-Autos und Plug-in-Hybride, die die gesetzlichen Bedingungen erfüllen, werden mit der Hälfte angesetzt (0,5 %). Stand: 2. Oktober 2026.
Darauf kommt es an
- 1 %: Verbrenner und nicht begünstigte Fahrzeuge.
- 0,25 %: reine E-Autos bis 100.000 € Bruttolistenpreis (Anschaffung 01.07.2025–31.12.2030).
- 0,5 %: E-Autos über der Preisgrenze sowie Plug-in-Hybride mit max. 50 g CO₂/km oder mind. 80 km elektrischer Reichweite (Anschaffung 2025–2030).
- Für Fahrten Wohnung–Arbeit kommt i. d. R. 0,03 % je Entfernungskilometer hinzu – ebenfalls auf die reduzierte Bemessungsgrundlage.
Grundregel: 1 Prozent
Nach § 6 Abs. 1 Nr. 4 EStG wird die private Nutzung eines betrieblichen Kfz, das zu mehr als 50 % betrieblich genutzt wird, ohne Fahrtenbuch mit monatlich 1 % des inländischen Listenpreises im Zeitpunkt der Erstzulassung zuzüglich Sonderausstattung inklusive Umsatzsteuer angesetzt. Für Arbeitnehmer kommen für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte in der Regel 0,03 % des Listenpreises je Entfernungskilometer und Monat hinzu.
0,25 Prozent für reine Elektroautos
Für Fahrzeuge ohne CO₂-Emission (reine Elektro- und Brennstoffzellenfahrzeuge) wird nur ein Viertel der Bemessungsgrundlage angesetzt, wenn der Bruttolistenpreis die Preisgrenze nicht übersteigt. Für Anschaffungen nach dem 30. Juni 2025 liegt die Grenze laut VW Financial Services und Haufe bei 100.000 Euro; davor galt für Anschaffungen ab 2024 eine Grenze von 70.000 Euro. Die Begünstigung ist bis zum 31. Dezember 2030 befristet.
0,5 Prozent für Plug-in-Hybride und teurere E-Autos
Elektroautos über der Preisgrenze werden mit der Hälfte der Bemessungsgrundlage angesetzt. Extern aufladbare Hybride erhalten die Halbierung bei Anschaffung nach dem 31. Dezember 2024 und vor dem 1. Januar 2031 nur, wenn sie höchstens 50 g CO₂/km ausstoßen oder eine rein elektrische Reichweite von mindestens 80 km haben. Für frühere Anschaffungszeiträume galten niedrigere Reichweitengrenzen.
Rechenbeispiel (Systematik)
Bruttolistenpreis × Prozentsatz = monatlicher geldwerter Vorteil für die Privatnutzung. Hinzu kommt bei Arbeitnehmern der Anteil für den Arbeitsweg: Bruttolistenpreis × Kürzungsfaktor × 0,03 % × Entfernungskilometer. Der Vorteil wird dem zu versteuernden Einkommen hinzugerechnet – die tatsächliche Steuerlast hängt vom persönlichen Steuersatz ab. Mit dem Dienstwagenrechner rechnen Sie Ihre eigenen Werte.
Fahrtenbuch als Alternative
Statt der Pauschale kann der tatsächliche Privatanteil über ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch ermittelt werden. Auch dort gelten die Kürzungen für E-Autos und begünstigte Plug-in-Hybride bei den Anschaffungskosten bzw. der Abschreibung.
Übersicht Pauschalbesteuerung (Anschaffung ab 01.07.2025, Stand 2026-10-02)
- Verbrenner / Hybrid ohne Stecker
- Bedingung–
- Monatlicher Ansatz1 % des Bruttolistenpreises
- Plug-in-Hybrid
- Bedingung≤ 50 g CO₂/km oder ≥ 80 km elektrische Reichweite
- Monatlicher Ansatz0,5 %
- Plug-in-Hybrid
- BedingungBedingungen nicht erfüllt
- Monatlicher Ansatz1 %
- Elektroauto
- BedingungBruttolistenpreis ≤ 100.000 €
- Monatlicher Ansatz0,25 %
- Elektroauto
- BedingungBruttolistenpreis > 100.000 €
- Monatlicher Ansatz0,5 %
Diese Angaben brauchen Sie
- Bruttolistenpreis inkl. Sonderausstattung bei Erstzulassung
- Anschaffungs- bzw. Überlassungsdatum
- Antrieb, CO₂-Wert und elektrische Reichweite (bei PHEV)
- Entfernung Wohnung – erste Tätigkeitsstätte
- Fahrtenbuch oder Pauschale?
Häufige Fragen
Gilt die 0,25-Prozent-Regel für jedes Elektroauto?
Nein. Sie gilt nur für reine E-Autos, deren Bruttolistenpreis die Grenze nicht übersteigt – für Anschaffungen nach dem 30. Juni 2025 sind das 100.000 Euro. Darüber gilt 0,5 %.
Welche Plug-in-Hybride bekommen 0,5 Prozent?
Bei Anschaffung 2025 bis 2030 solche mit höchstens 50 g CO₂/km oder mindestens 80 km elektrischer Reichweite. Maßgeblich sind die Angaben in der Übereinstimmungsbescheinigung.
Wird der Arbeitsweg auch reduziert?
Ja. Die Kürzung betrifft die Bemessungsgrundlage, also auch den Zuschlag von 0,03 % je Entfernungskilometer.
Ist Laden beim Arbeitgeber zusätzlich steuerpflichtig?
Vom Arbeitgeber zusätzlich gewährtes Laden im Betrieb ist nach § 3 Nr. 46 EStG steuerfrei.
Ändern sich die Regeln noch?
Die Regeln wurden mehrfach geändert. Prüfen Sie vor einer Entscheidung den aktuellen Gesetzesstand und lassen Sie sich steuerlich beraten. Wir aktualisieren diese Seite mit Stand-Datum.
Ist das eine Steuerberatung?
Nein. Diese Seite erklärt die allgemeine Systematik. Ihre individuelle Situation klärt eine Steuerberatung.
Quellen & Stand
Redaktionell geprüft am 02.10.2026. Alle Angaben ohne Gewähr; verbindliche Daten, Preise und Konditionen erhalten Sie im persönlichen Angebot. So prüfen wir Quellen · Fehler gefunden? Hinweis senden. Steuerliche Inhalte ersetzen keine Steuerberatung.
- § 6 EStG – Bewertung (Privatnutzung betrieblicher Kfz), gesetze-im-internet.de · geprüft 02.10.2026
- § 3 EStG – u. a. Nr. 46 (Laden beim Arbeitgeber), gesetze-im-internet.de · geprüft 02.10.2026
- Volkswagen Financial Services: 0,25-%- und 0,5-%-Regelung (14.01.2026) · geprüft 02.10.2026
- Haufe: Privatnutzung Elektrofahrzeuge – Bemessungsgrundlagen (05.01.2026) · geprüft 02.10.2026