Elektroauto als Firmenwagen
Stand: 02.10.2026 · Zeitabhängige Angaben · Redaktion Autoschmitt
Kurzantwort
Elektroautos werden als Dienstwagen mit reduzierter Bemessungsgrundlage versteuert: 0,25 % bei Bruttolistenpreis bis 100.000 € (Anschaffung 01.07.2025–31.12.2030), darüber 0,5 % (Stand 02.10.2026). Laden beim Arbeitgeber ist unter den Voraussetzungen des § 3 Nr. 46 EStG steuerfrei. Entscheidend für den Alltag sind Fahrprofil und Ladeinfrastruktur.
Darauf kommt es an
- 0,25 % bis 100.000 € BLP.
- Laden im Betrieb steuerlich begünstigt.
- Ladeinfrastruktur planen.
- Fahrprofil prüfen.
Praxis
Für Mitarbeitende mit planbaren Strecken eignen sich E-Dienstwagen besonders. Für Außendienst mit vielen Langstrecken zählen Schnellladeleistung und Effizienz. Diese Seite erklärt allgemeine Zusammenhänge und ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung; Einzelfälle können abweichen.
Häufige Fragen
Wie wird Laden zu Hause abgerechnet?
Dafür gibt es Erstattungsmodelle; klären Sie diese mit Arbeitgeber und Steuerberatung.
Quellen & Stand
Redaktionell geprüft am 02.10.2026. Alle Angaben ohne Gewähr; verbindliche Daten, Preise und Konditionen erhalten Sie im persönlichen Angebot. So prüfen wir Quellen · Fehler gefunden? Hinweis senden. Steuerliche Inhalte ersetzen keine Steuerberatung.
- § 6 EStG – Bewertung (Privatnutzung betrieblicher Kfz), gesetze-im-internet.de · geprüft 02.10.2026
- § 3 EStG – u. a. Nr. 46 (Laden beim Arbeitgeber), gesetze-im-internet.de · geprüft 02.10.2026
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